Mittwoch, 14. Oktober 2009

Gestern ist mir bei nochmaligen Durchgehen der Unterlagen aufgefallen, dass ich bei Unterzeichnung des Werkvertrages den Empfang einer Bau-und Leistungsbeschreibung 107 unterschrieben habe, ausgehändigt wurde mir jedoch eine 809, was ja schon ein kleiner Unterschied ist.
Da in der Vertragsbestätigung auch noch der errechnete Preis für das Medley mit 1,60 Meter Kniestock stand, trotz das wir im Planungsgespräch geklärt hatten, dass wir dieses Haus nicht bauen möchten, ergaben sich natürlich einige Fragen, die ich unserem Baubetreuer, Herrn Hofmann, gern gestellt hätte.
Da er gestern auf grund einer Beratung telefonisch leider nicht zu erreichen war, habe ich der netten Dame am Telefon meine Fragen hinterlassen und um Rückruf am heutigen Tag gebeten.

Schade, er hat leider nicht zurückgerufen.

Dafür kam heute Post vom Abwasserzweckverband, die uns "aus abwassertechnischer Sicht unter Berücksichtigung ihrer Hinweise die Zustimmung zum Bauvorhaben erteilt haben". Als Hinweis teilten sie mit, dass im Bereich des Grundstücks nur ein Schmutzwassernetz vorhanden ist, der Anschluss des Grundstücks an das öffentliche Schmutzwassernetz möglich ist und das Niederschlagswasser auf dem Grundstück belassen werden muss.

Stelle ich mir irgendwie lustig vor, wie ich das Regenwasser der nächsten Jahre auf dem Grundstück belasse. Vielleicht gebe ich ja auch den Nachbarn davon etwas ab.

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